Verrechnung
Finanzierung durch Grundversicherung der Krankenkassen.
Alle Mitglieder von K&N haben eine eigene Konkordatsnummer (ZSR-Nummer). Sie verrechnen ihre Leistungen über die Krankenkassen und holen dafür eine ärztliche Verordnung ein, welche wir nach einem Erstgespräch und der Bedarfsabklärung beim zuweisenden Arzt einholen.