Finanzierung durch Grundversicherung der Krankenkassen

Verrechnung

Finanzierung durch Grundversicherung der Krankenkassen.

Alle Mitglieder von K&N haben eine eigene Konkordatsnummer (ZSR-Nummer). Sie verrechnen ihre Leistungen über die Krankenkassen und holen dafür eine ärztliche Verordnung ein, welche wir nach einem Erstgespräch und der Bedarfsabklärung beim zuweisenden Arzt einholen.